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Schlüsselzahl 96:

Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt darf einen Hänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750 kg fahren. Sofern das Gesamtgewicht des Gespannes aus Auto und Hänger 3.500 kg nicht überschreitet, sind auch Anhänger über 750 kg zulässig.

Wer ein schwereres Gespann fahren möchte, der kann durch das Absolvieren einer Fahrerschulung und den Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein die Gesamtmasse des möglichen Gespanns auf 4.250 kg erhöhen. Hierfür muss keine Prüfung abgelegt werden. Voraussetzung für den Eintrag der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung mit mindestens 7 Stunden (hiervon 2,5 Stunden Theorie und 4,5 Stunden Praxis).

Schlüsselzahl 196:

Wer ein Kraftrad bis 125 ccm Hubraum und 11 kW Leistung im Inland fahren möchte bedarf nicht mehr der Fahrerlaubnisklasse A1, sofern er mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist. Seit 01.01.2020 besteht die Möglichkeit die Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 196 zu erweitern. Eine Fahrerlaubnisprüfung ist hierfür nicht notwendig. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden Fahrerschulung mit 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten praktischer Ausbildung und dem gesamten klassenspezifischen Theorieunterricht.

Wichtiger Hinweis:

Mit der Fahrerschulung wird nicht die Fahrerlaubnisklasse A 1 erworben.
Eine Aufstiegsprüfung auf A 2 ist somit nicht möglich.

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