Besitzstandsregelung
Wer vor dem 10.09.2008 die D-Klassen erworben hat, benötigt keine Grundqualifikation. Eine Weiterbildung von 35 Std. ist jedoch seit 10.09.2013 erforderlich (anschließend alle 5 Jahre).
Wer vor dem 10.09.2009 die C-Klassen erworben hat, benötigt keine Grundqualifikation. Eine Weiterbildung von 35 Std. ist jedoch seit 10.09.2014 erforderlich (anschließend alle 5 Jahre).
Nachweis von Grundqualifikation, beschleunigter Grundqualifikation und Weiterbildung
Sowohl die erworbene Grundqualifikation als auch die Weiterbildung werden durch den sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) in Form einer zusätzlichen Scheckkarte nachgewiesen. Die Zustellung erfolgt per Direktversand an die Meldeanschrift des Antragstellers.
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer müssen zur Ausstellung des FQN einen Antrag bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.