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Mit Beschluss vom 15.02.2019 hat der Bundesrat den Umtausch von Führerscheinen ohne Gültigkeitsdatum (Führerschein >>> Feld 4b) beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Die Frist zum Umtausch des alten Führerscheins ergeben sich aus der Informationsbrochüre des Landratsamtes Ansbach oder können via Quickcheck ermittelt werden.

Die neuen EU-Kartenführerscheine haben eine Befristung von 15 Jahren. Die alten Führerscheine sind zwar in der EU noch bis zum jeweiligen Stichtag gültig, es empfiehlt sich jedoch, den Umtausch frühzeitig vorzunehmen, um eventuelle Komplikationen in anderen EU Ländern zu vermeiden.
Sie können Ihren Antrag auf Umtausch in einen EU Kartenführerschein entweder direkt beim Landratsamt Ansbach oder der für Sie zuständigen Meldebehörde (Stadt, Markt, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft) stellen.

Weiter Informationen sowie die dazu erforderlichen Formulare finden Sie hier.

30.01.2023 
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