Die ansteckende Blutarmut der Einhufer ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die staatlich bekämpft wird. Grundlage ist die Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer vom 2. Juli 1975 (BGBl. I S. 1845). Impfungen, Maßnahmen diagnostischer Art und Heilversuche bei erkrankten Pferden sind hiernach ausdrücklich verboten. Eine Behandlung ist weder möglich noch zulässig. Die Bekämpfungsstrategie sieht neben der Tötung infizierter Pferde, Sperr- und Quarantänemaßnahmen des betroffenen Pferdebestandes sowie von Kontaktbeständen und gezielte Blutuntersuchungen vor.
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