Jeder Betrieb, der melden will, muss in der Datenbank über einen entsprechenden Betriebstyp verfügen.
Meldeberechtigt sind die Betriebstypen :
- „Viehhändler“ = 3
- „Schlachtbetrieb“ = 4
- „Transporteur“ = 5
- „landw. Schweinehalter“ = 31 und
- „sonstige Schweinehalter“ (nicht landwirtschaftlich)= 32
- ein „Meldevertreter“ mit Vollmacht = 17
Zur Meldung über das Internet ist außerdem eine sogenannte PIN (Persönliche – Identifikations – Nummer) und die Betriebsnummer (BALIS-Nr.) nötig.
Ein Rinderbetrieb mit Schweinehaltung, besitzt bereits eine Betriebsnummer und eine PIN. Dieser Betrieb muss sich lediglich beim Landwirtschaftsamt den Betriebstyp „Schweinehalter“ zuordnen lassen. Dann kann er seine Stichtagsmeldung und die Meldungen der Zukäufevon Schweinen über das Internet absetzen.
Betriebe ohne Rinderhaltung werden ihre PIN bei der Regionalstelle, in Bayern das LKV, erhalten.