Inhalt

Melden muss jeder, der Schweine aufnimmt:

  • Landwirte,
  • Schlachthöfe,
  • Metzger,
  • Viehhändler,
  • Tiertransporteure,
  • Zuchtverbände und
  • Marktorganisatoren.

Schweinehalter können ihre Handelsorganisation dazu bevollmächtigen die Meldungen in ihrem Auftrag abzusetzen. Die Frist für die Meldung beträgt 7 Tage ab der Übernahme.

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