Melden muss jeder, der Schweine aufnimmt:
- Landwirte,
- Schlachthöfe,
- Metzger,
- Viehhändler,
- Tiertransporteure,
- Zuchtverbände und
- Marktorganisatoren.
Schweinehalter können ihre Handelsorganisation dazu bevollmächtigen die Meldungen in ihrem Auftrag abzusetzen. Die Frist für die Meldung beträgt 7 Tage ab der Übernahme.