Jeder der Schweine aufnimmt muss zukünftig:
- die Zahl der aufgenommenen Tiere,
- die eigene Betriebsnummer,
- und den Tag der Aufnahme an die Datenbank melden.
Die Meldung kann mit Meldekarten, die demnächst vom LKV ausgegeben werden, oder über das Internet erfolgen. Die Internetmeldung ist schon jetzt möglich. Für die postalische Übernahmemeldung aus mehreren Betrieben in einen Aufnahmebetrieb gibt es eine Sammelkarte.
Zusätzlich zu den Bewegungsmeldungen muss jeder Schweinehalter jährlich einmal zum Stichtag 01. Januar seinen Schweinebestand, getrennt nach Zuchtschweinen einschließlich Ferkel und Mastschweinen melden.