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Häufige Krankheiten herrenloser Katzen, die für den Menschen von Bedeutung wären (z.B. Toxoplasmose, Salmonellen, Brucellose, Leptospirose, Würmer, Giardien, Flöhe, Hautpilze) sind durch einfache Hygienemaßnahmen einfach zu vermeiden, z.B. durch das Tragen von Einmalhandschuhen. Nehmen Sie das Tier aber nicht in die Wohnräume auf, insbesondere, wenn Sie selbst eigene Katzen halten. Auch Ihre Haustiere können sich am gefundenen Tier mit Krankheiten anstecken (neben den genannten Zoonosen bei Katzen z.B. Katzenschnupfen, Katzenseuche, Chlamydiose, Feline Leukämie, Feline Infektiöse Peritonitis; bei Hunden z.B. Ansteckende Leberentzündung, Parvovirose, Staupe).

Nicht zutrauliche, verwilderte Tiere können kratzen oder beißen und damit zu gefährlichen Infektionen führen, hier ist es sinnvoll, dunkle, tierschutzkonforme Kastenfallen zu verwenden und die Tiere damit/darin zu einem Tierarzt/in Tierheim zu bringen. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung herrenlose Tiere einzufangen oder sich um diese zu kümmern. Die Betreuung erfolgt auf Basis ethischer Grundüberzeugung.
Sollte das Tier schwer verletzt sein, kann eine sofortige tierärztliche Versorgung nötig werden. Einen Tierarzt in Ihrer Nähe finden Sie über die bayerische Landestierärztekammer unter https://www.bltk.de/tieraerztesuchdienst/.

Ist das Tier soweit gesund, dann nutzen Sie für die Katze entweder die ausreichend große, hölzerne, blickdichte Kastenfalle oder am besten eine dunkle und ausbruchsichere Kiste (auf ausreichend Luftzufuhr achten). Das Tier sollte in einem ruhigen Raum (Keller, Garage) untergebracht und mit Wasser und ggf. Futter versorgt werden. Sobald Sie das Tier im Dunklen in Ruhe lassen, beruhigen sich auch verwilderte Katzen i.d.R. schnell. Am nächsten Arbeitstag kann die Anlieferung der Katze in das Tierheim erfolgen.

Wenn Sie ein Fundtier aufnehmen/es Ihnen zuläuft, dürfen Sie dieses nicht behalten, es gehört schließlich jemand Anderem. Wenden Sie sich an das beauftragte Tierheim Ihrer Gemeinde (siehe Tabelle) oder erfragen Sie das notwendige Procedere bei Ihrer Gemeinde und geben das Tier dann in das Tierheim, wo der unbekannte Halter ermittelt wird.

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