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„Fundtier“ ist ein Haustier, das seinem Besitzer entlaufen ist und solange dieser nach seinem Haustier sucht. Dieses läuft z.B. aus Zutraulichkeit und Hunger einem Finder zu. Gemeinden sind nur für solche, „echten“ Fundtiere zuständig. Fundtiere werden natürlich nicht im Fundbüro, sondern über privatrechtlich geschlossene Verträge zwischen Gemeinden und Tierheimen in geeigneten Tierheimen untergebracht und dort sogar, z.B. bei akuten Verletzungen tierärztlich grundversorgt. Grundversorgung bedeutet, dass nur wirklich notwendige und erfolgversprechende Maßnahmen vorgenommen werden.
Tierheime, die sich ehrenamtlich um Fundtiere und um herrenlose Tiere kümmern, müssen sich durch Spenden, Erlöse von Tombolas, Mitgliedsbeiträgen usw. finanzieren. Tierheime sind nicht verpflichtet, jederzeit herrenlose Streunerkatzen aufzunehmen. Einen Rund-um-die-Uhr-Service können Tierheime nicht anbieten (Ehrenamt!).
Der Fänger/Finder einer entlaufenen Hauskatze muss diese i.d.R. kurz selbst betreuen und das Tier ins Tierheim bringen (Öffnungszeiten). Übersicht über das für Ihre Gemeinde zuständige Tierheim.

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