Alle Schweinehalter, die in Ihrem Bestand Ferkeln die Schwänze kupieren oder solche schwanzkupierten Tiere halten, müssen bei Kontrollen ab dem 01.07.2019 eine Tierhaltererklärung, basierend auf einer entsprechenden Risikoanalyse sowie der Erhebung von Schwanz-/Ohrenverletzungen, vorweisen können. Diese Tierhaltererklärung muss im Bestand vorliegen und soll nicht an das Veterinäramt geschickt werden.
Die Risikoanalyse und die Erhebung von Schwanz-/Ohrenverletzungen in Ihrem Bestand können und sollten Sie ab sofort durchführen, um die entsprechenden Datenerhebung zum 01.07.2019 vorliegen zu haben.
Wenn bei dieser Risikoanalyse und bei der Erhebung von Schwanz- und Ohrenverletzung der Grenzwert von 2 % erreicht bzw. überschritten wird, sind Maßnahmenpläne zur Schwachstellenanalyse und -behebung zu erstellen. Hier wird nicht auf anlassbezogene Maßnahmen (einmalige Änderung, z.B. durch Entfernen eines Tätertieres) abgezielt, sondern auf systematische Schwachstellenanalyse. Diese „Maßnahmenpläne“ sind an die zuständigen Veterinärämter zum 15.11.2021 einzusenden.