Ferkelbetäubungssachkunde Verordnung
Die betäubungslose Ferkelkastration wurde zum 01. Januar 2021 verboten. Neben der Ebermast (wenn diese möglich ist) und der für Tier, Verbraucher und Landwirt unschädlichen Immunokastration (Nachteil: 2 x Impfkosten) stellt die Ferkelkastration mit ausreichend tiefer Inhalationsnarkose (mit Isofluran, Nachteile: Anschaffungskosten usw.) eine mögliche Alternative dar.
Für die Anerkennung der Sachkundelehrgänge ist die Regierung von Oberfranken zuständig. Ausführliche Informationen sind auf deren Homepage abrufbar:
Regierung von Oberfranken - Anerkennung von Sachkundelehrgängen
Falls Sie als niedergelassener Tierarzt Schweinehaltungen betreuen und die Praxisphase für diesen Kurs für den jeweiligen Einzelfall übernehmen/ den Landwirt anleiten möchten oder Sie sich als Schweinehalter informieren möchten und dann einen niedergelassenen Tierarzt für diesen Zweck beauftragen, finden Sie nachfolgend ein Merkblatt und das zugehörige Bescheinigungsformular.