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Ferkelbetäubungssachkunde Verordnung

Die betäubungslose Ferkelkastration wurde zum 01. Januar 2021 verboten. Neben der Ebermast (wenn diese möglich ist) und der für Tier, Verbraucher und Landwirt unschädlichen Immunokastration (Nachteil: 2 x Impfkosten) stellt die Ferkelkastration mit ausreichend tiefer Inhalationsnarkose (mit Isofluran, Nachteile: Anschaffungskosten usw.) eine mögliche Alternative dar.
Für die Anerkennung der Sachkundelehrgänge ist die Regierung von Oberfranken zuständig. Ausführliche Informationen sind auf deren Homepage abrufbar:

Regierung von Oberfranken - Anerkennung von Sachkundelehrgängen

Falls Sie als niedergelassener Tierarzt Schweinehaltungen betreuen und die Praxisphase für diesen Kurs für den jeweiligen Einzelfall übernehmen/ den Landwirt anleiten möchten oder Sie sich als Schweinehalter informieren möchten und dann einen niedergelassenen Tierarzt für diesen Zweck beauftragen, finden Sie nachfolgend ein Merkblatt und das zugehörige Bescheinigungsformular.

Merkblatt für Tierärzte - Anleitung Praxisphase

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