Damit die Jagdpachtverträge hinsichtlich öffentlich-rechtlicher Belange der Jagdgesetze rechtssicher abgeschlossen wurden, werden die Verträge nach Abschluss der Verpachtung von uns überprüft. Hierzu bitten wir nach Abschluss der Verpachtung um Vorlage folgender Dokumente:
- Einladung zur Jagdversammlung (z.B. Auszug aus Mitteilungsblatt)
- Niederschrift zur Versammlung
- Anwesenheitsliste samt evtl. vorliegender Vollmachten
- Stimmzettel zur Wahl
- Unterzeichnete Pachtverträge (mindestens je eine Ausfertigung für Verpächter und jeden Pächter)