Alle fünf Jahre wählt die Versammlung der Jagdgenossenschaft die Vorstandschaft der Jagdgenossen. Diese besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, sowie zwei Beisitzern. Diese Ämter können nur von Jagdgenossen übernommen werden. Die Wahlen dieser Ämter sind schriftlich durchzuführen. Des Weiteren sind ein Kassenführer, ein Schriftführer sowie zwei Rechnungsprüfer zu wählen. Diese Ämter können auch von Personen übernommen werden, welche nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft sind. Zudem können diese Ämter per Handzeichen gewählt werden. Im Regelfall ist die Wahl mit Stimmenmehrheit ausreichend. Hierzu ist allerdings die gesonderte Regelung in der Satzung der Jagdgenossenschaft zu beachten, welche unter Umständen die Stimmen- und Flächenmehrheit bei Wahlen der Jagdgenossenschaft verlangen kann (sog. „doppelte Mehrheit“).
Zur Überprüfung und Bestätigung von stattgefundenen Wahlen bitten wir nach Durchführung der Wahlen folgende Unterlagen vorzulegen:
- Einladung zur Jagdversammlung (z.B. Auszug aus Mitteilungsblatt)
- Niederschrift zur Versammlung
- Anwesenheitsliste samt evtl. vorliegender Vollmachten
- Stimmzettel zur Wahl