Bei erstmaliger Ausstellung/Neuausstellung:
- Antragsformular (bei der Gemeinde oder dem Landratsamt erhältlich), bestätigt durch die Wohnsitzgemeinde
- aktuelles Passfoto
- Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung
- Prüfungszeugnis (nur bei erstmaliger Erteilung)
- Erklärung für die Erteilung/Verlängerung eines Dreijahres- oder Einjahresjagdscheins (nur bei Jägern, welche bereits seit vollen drei Jahren im Besitz eines Jagdscheins waren)
bei Verlängerung:
- Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung
- Erklärung für die Erteilung/Verlängerung eines Dreijahres- oder Einjahresjagdscheins (nur bei Jägern, welche bereits seit vollen drei Jahren im Besitz eines Jagdscheins waren)