Inhalt
  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Ein- und mehrtägige Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (1.Halbjahr - 70,00 €/ 2. Halbjahr - 30,00 €)
  • Angemessene zusätzlich erforderliche Lernförderung zur Erreichung wesentlicher Lernziele
  • Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagessen in Tageseinrichtungen oder Schulen
  • Kosten für Schülerbeförderung, insbesondere beim Besuch weiterführender Schulen, soweit nicht von Dritten übernommen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Mitlgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikunterricht, Teilnahme an Freizeiten - nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (max. 10,00 € pro Monat)

Der Landkreis Ansbach möchte Familien bestmöglich dabei unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern.

Seite teilen