- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Ein- und mehrtägige Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (1.Halbjahr - 70,00 €/ 2. Halbjahr - 30,00 €)
- Angemessene zusätzlich erforderliche Lernförderung zur Erreichung wesentlicher Lernziele
- Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagessen in Tageseinrichtungen oder Schulen
- Kosten für Schülerbeförderung, insbesondere beim Besuch weiterführender Schulen, soweit nicht von Dritten übernommen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Mitlgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikunterricht, Teilnahme an Freizeiten - nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (max. 10,00 € pro Monat)
Der Landkreis Ansbach möchte Familien bestmöglich dabei unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern.