Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können die nachfolgenden Leistungen im Jobcenter beantragen.
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
- eintägige Schul- und KiTa-Ausflüge
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen (KiTa)
- persönliche Schulausstattung (Stichtage 01.08., 01.02.)
- ungedeckte Kosten der Schülerbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule
- angemessene ergänzende Lernförderung
Darüber hinaus können Kinder bis 18 Jahre durch Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinschaft unterstützt werden (z. B. Beiträge Sportverein, Musikschule etc.).
Für Personen, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen beziehen oder beantragt haben, ist die Sozialhilfeverwaltung beim Landratsamt Ansbach für die Leistungserbringung zuständig.
Bitte beachten Sie, dass für uns als Jobcenter bei Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie ergänzende Lernförderung das Direktzahlungsprinzip verbindlich ist. Aus diesem Grund darf die Abrechnung der Kosten nur direkt zwischen dem Leistungsanbieter und uns als Jobcenter erfolgen.