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Die Anträge richten sich an Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe.

Sie können die Anträge bei den Städte- und Gemeindeverwaltungen sowie beim Landratsamt Ansbach abgeben. Antragsteller, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, richten Ihren Antrag an die Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes, die unter der Telefonnummer 0981 – 468 5109 nähere Auskünfte erteilt.

Bürgergeld Berechtigte wenden sich direkt an das Jobcenter des Landkreises

Jobcenter - Hauptamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Datenschutzhinweise zu unseren Formularen

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.

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