Inhalt
  • Für eine Beratung sind keine Unterlagen erforderlich.
  • Für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung benötigen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und die Vollmacht/Betreuungsverfügung, die beglaubigt werden soll.
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