Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:
- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
- die Überprüfung durch das Gesundheitsamt bestanden haben
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.