Inhalt

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
  • die Überprüfung durch das Gesundheitsamt bestanden haben

Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.

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