Die Kosten für die Überprüfung (Allgemein/Psychotherapie) durch das Gesundheitsamt einschließlich der Erlaubniserteilung durch die Kreisverwaltungsbehörde betragen derzeit gesamt ca. 900 - 950 €, für die Überprüfung (Physiotherapie/Podologie) ca. 650 - 700 €.
Kreisverwaltungsbehörde
Die Verwaltungsbehörde erhebt Kosten gemäß Kostengesetz (KG) für das Erlassen des Erlaubnisbescheids, derzeit ca. 300 €.
Gesundheitsamt
Daneben werden auch Gebühren und Auslagen nach der Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV) für die Überprüfung durch das Gesundheitsamt fällig, die Ihnen direkt in Rechnung gestellt werden (gegebenenfalls auch über die Kreisverwaltungsbehörde).
Kosten, die derzeit vom Gesundheitsamt für den entstandenen Verwaltungsaufwand berechnet werden:
- Schriftliche Überprüfung: 250 €
- Mündlich-praktische Überprüfung: 250 €, zuzüglich der Kosten für die Beisitzer, ca. 200 €
- Nichterscheinen/Terminabsage oder Terminverschiebung (schriftlich/mündlich-praktisch): 150 €, ggf. zusätzlich Auslagen für Beisitzer
- Rücknahme des Antrages: 150 €
Akteneinsicht
Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde in Verbindung. Die Möglichkeit der Akteneinsicht endet mit dem Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Bescheid der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde).