Inhalt

Ihr Ansprechpartner ist die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde, die für den Ort der künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist. Wählen Sie oben Ihren Wohnort.

Beispiel 1:
Antragsteller/innen, deren Wohnort Ort der künftigen Tätigkeit im Landkreis Fürth ist, wenden sich bitte an das Landratsamt in Fürth

Beispiel 2:
Antragsteller/innen, deren Wohnort Ort der künftigen Tätigkeit in der Stadt Erlangen ist, wenden sich bitte an die Stadt Erlangen

Antragsteller, deren Ort der künftigen Tätigkeit noch nicht bekannt ist, wenden sich an die Kreisverwaltungsbehörde ihres Wohnortes.

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