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Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktikerüberprüfung bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt), die für den Ort Ihrer künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist.
Für Ansbach stehen Ihnen die Formulare speziell für die Stadt Ansbach zur Verfügung.

Verwenden Sie bitte nur die Formulare des Landkreises Ansbach, wenn Sie im Landkreis Ansbach tätig werden möchten.
Verwenden Sie bitte nur die Formulare der Stadt Ansbach, wenn Sie in der Stadt Ansbach tätig werden möchten.

Bei der für Sie zuständigen Behörde erfahren Sie, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.

zum Beispiel:

  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf - kurz gefasst (tabellarisch)
  • ärztliches Zeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate), wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
  • Behördliches Führungszeugnis Belegart "O" (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis über Schulabschluss

Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben:

  • ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben
  • ob Sie die allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie, Physiotherapie oder Podologie beschränkte Erlaubnis beantragen.
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