Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme an der zuletzt fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U8 bzw. U9) vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, müssen die betroffenen Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Wenn das Kind keine vorschulische Einrichtung besucht, ist ebenfalls ein Schuleingangsscreening und eventuell eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Sollte dies der Fall sein, bitte kontaktieren Sie uns unter dieser Adresse: einschulung@landratsamt-ansbach.de
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