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Masern können bei Kindern und Erwachsenen schwere Komplikationen verursachen und in seltenen Fällen tödlich enden. Das Masernvirus wird von Mensch zu Mensch übertragen und ist hochinfektiös. Über 90 von 100 Menschen ohne Masernschutz werden nach Kontakt zu einer ansteckenden Person selbst krank. In Einrichtungen mit einem hohen Anteil ungeimpfter Personen können sich Masern daher schnell ausbreiten.
Das Masernschutzgesetz soll bewirken, dass mehr Menschen in bestimmten Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Arztpraxen, Krankenhäusern und Gemeinschaftsunterkünften gegen Masern geimpft werden. Auf diese Weise können Krankheitsausbrüche verhindert und Masern wirksam bekämpft werden.

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