Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbständig in Stadt und Landkreis Ansbach ausüben, z. B. Heilpraktiker, Inhaber einer eingeschränkten Erlaubnis auf dem Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, Logopäden, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger etc.
Sollten Sie sich z. B. als Heilpraktiker/in in der Stadt Ansbach/im Landkreis Ansbach niederlassen wollen oder z. B. als Hebamme oder Masseur ambulant in Stadt und/oder Landkreis Ansbach tätig werden wollen, melden Sie uns bitte unverzüglich:
- den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
- die Anschrift der Niederlassung in Stadt und/oder Landkreis Ansbach, bzw. bei ambulanter Tätigkeit in Stadt und/oder Landkreis Ansbach Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
- alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis
Zusätzlich benötigen wir Ihre Urkunde, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen.
Sie können uns Ihre Urkunde im Original persönlich vorlegen oder eine beglaubigte Kopie zusenden.
Zur Angabe Ihrer Meldedaten finden Sie unter "Formulare" einen Meldebogen, den Sie bitte zusammen mit der beglaubigten Kopie Ihrer Urkunde ausgefüllt zurücksenden oder uns zusammen mit Ihrer Original-Urkunde persönlich vorlegen. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin, wenn Sie persönlich vorbeikommen wollen.
Heilpraktiker finden unter "Formulare" außerdem einen Vordruck zur Angabe von Tätigkeiten, die der Hygieneverordnung unterliegen.