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Die Gesundheitsämter und die, von diesem beauftragten Ärzte belehren das Lebensmittelpersonal vor erstmaligem Tätigkeitsbeginn in infektionshygienischer Hinsicht. Sie benötigen eine Bescheinigung, dass Sie an einer Belehrung teilgenommen haben. Für die Belehrung müssen Sie einen Termin vereinbaren.

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