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Die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes betrifft mitunter auch die Eindämmung der Tuberkuloseausbreitung. Die Meldung einer Tuberkuloseerkrankung erfolgt durch das Labor, den behandelnden Arzt oder die Klinik. Die Aufgaben umfassen die Beratung und Überwachung des Behandlungsbedürftigen Tuberkulosepatienten, dies schließt die Vorladung zur Röntgenuntersuchung und zur Medikamenteneinnahme ebenfalls mit ein. Die Kontaktpersonen werden zur Blutentnahme und Röntgenuntersuchung vorgeladen.

Merkblatt Tuberkulose

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