Inhalt

Neben den erläuterten Aufgaben hat das Jugendamt umfangreiche Beratungspflichten gegenüber unterschiedlichen Personengruppen.
Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben Mütter, die bei der Geburt eines Kindes nicht verheiratet sind. Wesentliche Inhalte dieser Beratung sind Fragen zur Vaterschaftsfeststellung, zum Unterhalt, zur Möglichkeit eine Beistandschaft zu beantragen und zur gemeinsamen elterlichen Sorge.
Außerdem haben auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen Beratungsanspruch bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

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