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Jugendraum

Die kreisangehörigen Gemeinden sollen - im eigenen Wirkungskreis und den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit- dafür Sorge tragen, dass Einrichtungen der offenen Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe werden sie von örtlichen Trägern, dem Landkreis, beraten und unterstützt.

Die kommunale Jugendarbeit wendet sich daher vorrangig der offenen Jugendarbeit der Städte und Gemeinden und in diesem Bereich aktiver Jugendinitiativen zu.

Die von Jugendverbänden getragenen Jugendtreffs finden in der Regel Unterstützung in ihrem verbandlichen Umfeld und durch den Kreisjugendring Ansbach, bei Bedarf auch durch die kommunale Jugendarbeit.

Gemeindliche Jugendtreffs und -räume können nicht durch den Kreisjugendring gefördert werden.

Diese Einrichtungen werden mit einer Starthilfe vom Amt für Jugend und Familie/ Komm. Jugendarbeit unterstützt.

Die Abwicklung sieht folgendermaßen aus:

  1. formloser Antrag der Stadt/Gemeinden innerhalb von 6 Monaten nach Eröffnung der Einrichtung an die kommunale Jugendarbeit.
  2. Besuch der Einrichtung durch die kommunale Jugendarbeit
  3. Auszahlung der Starthilfe aus den Mitteln der kommunalen Jugendarbeit
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