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Der Landkreis Ansbach bietet allen Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit auf Wunsch an, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gegen Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses auszustellen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung als neutrale Bescheinigung zur Vorlage beim Vereins- bzw. Verbandsvorsitzenden muss durch persönliches Erscheinen bei der Kommunalen Jugendarbeit beantragt werden.

Voraussetzungen:

  • Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses bei der Fachkraft
  • Prüfung des Erweiterten Führungszeugnisses und Feststellung des Sachverhalts durch die Fachkraft
  • Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Fachkraft
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