Der Landkreis Ansbach bietet allen Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit auf Wunsch an, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gegen Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses auszustellen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung als neutrale Bescheinigung zur Vorlage beim Vereins- bzw. Verbandsvorsitzenden muss durch persönliches Erscheinen bei der Kommunalen Jugendarbeit beantragt werden.
Voraussetzungen:
- Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses bei der Fachkraft
- Prüfung des Erweiterten Führungszeugnisses und Feststellung des Sachverhalts durch die Fachkraft
- Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Fachkraft