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Die Höhe der monatlichen Elternbeiträge ist einkommensunabhängig und richtet sich nach den täglichen Betreuungszeiten des Kindes.

Höhe der Kostenbeiträge für Kindertagespflege im Landkreis Ansbach ab 01.09.2022

Tägliche Betreuungszeit
Monatlicher Elternbeitrag
bis einschließlich 3 Stunden
90 €
über 3 Stunden bis einschließlich 4 Stunden
120 €
über 4 Stunden bis einschließlich 5 Stunden
150 €
über 5 Stunden bis einschließlich 6 Stunden
180 €
über 6 Stunden bis einschließlich 7 Stunden
210 €
über 7 Stunden bis einschließlich 8 Stunden
240 €
über 8 Stunden bis einschließlich 9 Stunden
270 €
über 9 Stunden
300 €

Anschlussbetreuung an eine anderweitige kostenpflichtige Betreuung

Tägliche Betreuungszeit Monatlicher Elternbeitrag
bis einschließlich 3 Stunden
60 €
über 3 Stunden
keine Sonderregelung

Im Bedarfsfall kann von den Eltern ein Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten für Kindertagespflege nach § 90 Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII gestellt werden. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe (siehe Ansprechpartner Wirtschaftliche Jugendhilfe / Abrechnung).

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