Die Höhe der monatlichen Elternbeiträge ist einkommensunabhängig und richtet sich nach den täglichen Betreuungszeiten des Kindes.
Höhe der Kostenbeiträge für Kindertagespflege im Landkreis Ansbach ab 01.09.2022
| Tägliche Betreuungszeit | Monatlicher Elternbeitrag |
|---|---|
| bis einschließlich 3 Stunden |
90 € |
| über 3 Stunden bis einschließlich 4 Stunden |
120 € |
| über 4 Stunden bis einschließlich 5 Stunden |
150 € |
| über 5 Stunden bis einschließlich 6 Stunden |
180 € |
| über 6 Stunden bis einschließlich 7 Stunden |
210 € |
| über 7 Stunden bis einschließlich 8 Stunden |
240 € |
| über 8 Stunden bis einschließlich 9 Stunden |
270 € |
| über 9 Stunden |
300 € |
Anschlussbetreuung an eine anderweitige kostenpflichtige Betreuung
| Tägliche Betreuungszeit | Monatlicher Elternbeitrag |
|---|---|
| bis einschließlich 3 Stunden |
60 € |
| über 3 Stunden |
keine Sonderregelung |
Im Bedarfsfall kann von den Eltern ein Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten für Kindertagespflege nach § 90 Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII gestellt werden. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe (siehe Ansprechpartner Wirtschaftliche Jugendhilfe / Abrechnung).