Immer wieder treten Eltern mit Erwartungen an uns heran, die in unserem Aufgaben- und Kompetenzbereich nicht enthalten sind.
Es gibt z.B. keine rechtliche Handhabe den Umgang oder die elterliche Sorge für Sie zu entscheiden oder zu regeln. Es ist grundsätzlich das Recht aber auch die Aufgabe der Eltern, die Erziehung der Kinder zu leisten und dies gilt auch für die Zeit nach einer Trennung.
Ebenso haben wir keine Möglichkeiten den anderen Elternteil zurechtzuweisen, ihm/ihr für eventuelles Fehlverhalten Sanktionen zu erteilen oder ihn/sie zu kontrollieren. Die Teilnahme an einem gemeinsamen Elterngespräch oder einzelnen Beratungsgespräch erfolgt auf freiwilliger Basis und kann von uns nicht erzwungen oder angeordnet werden.
Wir können nicht in Detailfragen, die den Umgang und die elterliche Sorge betreffen, zwischen Eltern vermitteln, Botschaften an den anderen Elternteil weiterleiten oder „die Wahrheit“ ermitteln.
Ganz wichtig ist es uns Ihre Kinder davor zu bewahren, dass sie als „Zeugen“ herhalten müssen, welcher Elternteil nun „Recht“ hat. Kinder haben generell beide Eltern gerne und sollten nicht in die Situation gebracht werden sich gegen einen Elternteil auszusprechen.