Inhalt

Nach dem SGB VIII wird zwischen Babysitting und professioneller Kindertagespflege unterschieden:

Eine Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt benötigt, wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung

  • mehr als 15 Stunden wöchentlich (alle Betreuungszeiten für Kinder werden addiert)
  • länger als drei Monate
  • gegen Entgelt

betreuen möchte.

Um eine Pflegeerlaubnis erhalten zu können prüft das zuständige Jugendamt neben der persönlichen Eignung auch die räumlichen Voraussetzungen, z. B. im Hinblick auf Gefahren wie ungesicherte Gartenteiche u. a.. Neben der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und einem ärztlichen Attest ist ein Lehrgang „Erst Hilfe am Kind“ zu absolvieren und die Tagesmütter erhalten im Amt für Jugend und Familie einen Grundkurs in dem sie auf ihre künftige Aufgabe vorbereitet werden und die notwendigen Kenntnisse, sowohl in pädagogischen als auch in rechtlichen Themenbereichen vermittelt werden. Die Teilnahme an einer jährlichen Fortbildung ist verpflichtend, hier werden die Tagesmütter / -väter neben pädagogischen Themen über Neuerungen in Kenntnis gesetzt und es können Fragen, die sich in der Praxis ergeben erörtert werden. Zusätzlich lernen sich die Tagespflegepersonen kennen und können sich ggf. gegenseitig unterstützen.

Betreuungsvertrag

Empfohlen wird der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen Betreuungsperson und Eltern. Muster hält die Tagespflegebörse bereit.

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