Werden nach Bedarfsfeststellung des Sozialdienstes entsprechend eingeholt.
Für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist zwingend ein Kinder- und Jugendpsychiatrisches Gutachten vorzulegen.
Werden nach Bedarfsfeststellung des Sozialdienstes entsprechend eingeholt.
Für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist zwingend ein Kinder- und Jugendpsychiatrisches Gutachten vorzulegen.