Inhalt Um Ihr Kind in Kindertagespflege betreuen zu lassen, ist es notwendig vorab einen Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege gem. §§ 22, 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) beim Landratsamt Ansbach, Fachbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe, zu stellen. Für weitere Auskünfte und Fragen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe zur Verfügung. Unter der Rubrik Ansprechpartner finden Sie nähere Informationen.
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