Folgende Unterlagen sind - soweit vorhanden - mitzubringen:
- Personalausweis oder Pass
- Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde des Kindes
- Unterhaltstitel
- Scheidungsurteil
- Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung
- Einkunftsnachweise wie z. B. Unterhaltszahlungen, Halbwaisenrente
Zusätzlich bei der Antragstellung für Kinder ab dem 12. Lebensjahr:
- ALG-II-Bescheid oder Verdienstbescheinigung
- gegebenenfalls Ausbildungsvertrag des Kindes (für Kinder ab 15. Lebensjahr)
- Schulbescheinigung
Über die Höhe des Unterhaltsvorschusses und weitere Anspruchsvoraussetzungen informiert Sie die Unterhaltsvorschussstelle.