- Personalausweis oder Reisepass
- schriftlicher Nachweis über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts, ausgestellt zum
- Beispiel durch den anderen Elternteil, einen Rechtsanwalt, durch das Jugendamt oder durch eine andere Behörde.
- bei einer Unterhaltsänderung bringen Sie bitte die bisherige Unterhaltsfestsetzung mit (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung).
Bei Bedarf bitten wir eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher Ihrer Wahl mitzubringen, der nicht mit den Beteiligten verwandt oder verschwägert sein darf. Dieser hat sich ebenfalls auszuweisen