- Vaterschaftsanerkennung
- Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes
- bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung den Mutterpass
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
Bei Bedarf bitten wir eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher Ihrer Wahl mitzubringen, der nicht mit den Beteiligten verwandt oder verschwägert sein darf. Dieser hat sich ebenfalls auszuweisen.