- Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes
- bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung der Mutterpass bzw. wenn Kind bereits geboren ist, Geburtsanzeige der Klinik
- Personalausweis oder Reisepass
Bei Bedarf bitten wir eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher Ihrer Wahl mitzubringen, der nicht mit den Beteiligten verwandt oder verschwägert sein darf. Dieser hat sich ebenfalls auszuweisen.