Für die Beratungsaufgabe des Fachdienstes Trennung, Scheidung, Familiengerichtshilfe sind die §§17/18 SGB VIII die Grundlage. Das Jugendamt hat demzufolge den Auftrag Eltern in Fragen der Partnerschaft zu beraten und dabei zu unterstützen ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen und Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen.
Im Zuge einer Trennung / Scheidung werden Eltern unterstützt ihre elterliche Verantwortung weiterhin zum Wohle des Kindes auszuüben. Der Fachdienst des Jugendamtes hilft Eltern dann, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Kindes oder Jugendlichen, bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge.
Außerdem haben Kinder und Jugendliche, sowie Eltern und andere Umgangsberechtigte Anspruch auf Beratung und Unterstützung des Jugendamtes bei der Ausübung des Umgangsrechtes.
Dafür bieten wir Ihnen Einzelgespräche oder gemeinsame Elterngespräche an. Wir gehen davon aus, dass Sie als Eltern auch nach einer Trennung die Verantwortung für eine gute Entwicklung Ihres Kindes haben. Wir unterstützen Sie dabei die Konflikte der Trennungszeit von Ihrer Verantwortung als Eltern abzugrenzen und begleiten und beraten Sie, wie Sie Ihre Elternschaft auch in der Neustrukturierungsphase Ihrer Familie weiterhin gemeinsam wahrnehmen können. Wir sprechen mit dem Kind, wenn dies sinnvoll oder erforderlich oder von allen gewünscht ist.