Mindestanforderung bei Erstanträgen
Hinweis: Die angeforderten Unterlagen sind in Kopie vorzulegen
- Nachweis über das Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor Antragstellung von allen zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (z.B. Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate vor Antragstellung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid, Unterhaltsangelegenheiten, Unterhaltsvorschuss)
- bei Mietzuschuss: Nachweis über die Miete (z. B. Mietvertrag, Mietbescheinigung,Nachweis über die Mietzahlungen der letzten 2 Monate vor Antragstellung und des Antragsmonats)
- bei Lastenzuschuss: Nachweis über die Belastung für den Wohnraum (z. B. Nachweis über Belastung aus dem Kapitaldienst und aus der Bewirtschaftung)
- Weitere Nachweise: Ob darüber hinaus weitere Nachweise zur Bearbeitung des Antrags auf Miet- oder Lastenzuschuss benötigt werden, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.