Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses kann ein Antrag auf Erstellung eines Gutachtens von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum sowie Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Grundstücken gegen Gebühr erstellt werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie ihnen gleichstehende Personen (z.B. Pflichtteilsberechtigte, Betreuer), Behörden und Gerichte.
Weitere Informationen sowie die Gebührenstaffelung für die Gutachten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.