Die Kaufpreissammlung ist Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses. Alle wesentlichen Daten von Grundstücksverkäufen werden darin gesammelt und anonymisiert ausgewertet. Dazu erhält der Gutachterausschuss von den Notariaten Kopien aller Kauf- und Erbbaurechtsurkunden über Immobilien sowie vom Gericht – Abteilung Zwangsversteigerung- die erfolgten Zwangsversteigerungsbeschlüsse. Ergänzt werden die Informationen aus den Urkunden um notwendige beschreibende sowie preis- und wertrelevante Daten. Dazu gehören unter anderem auch Daten der Grundstücksbewirtschaftung (z.B. Ertragssituation einer Immobilie). Der Gutachterausschuss erhält auf diese Weise einen umfassenden Überblick über das Immobilienmarktgeschehen im Landkreis Ansbach. Die Kaufpreissammlung wird in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Landkreis Ansbach geführt (§ 195 BauGB). Sie bildet die Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses. Die Kaufpreissammlung bildet die Basis für Marktanalysen, die Erstellung von Verkehrswertgutachten und die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
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