Im zweijährigen Rhythmus werden vom Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte für den Landkreis ermittelt und beschlossen, zuletzt zum Stichtag 01.01.2024. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, welche den Wert für einen Quadratmeter unbebauten Grund und Boden aufzeigen - ohne bindende Wirkung bei Kaufverhandlungen. Sie werden auf Grundlage der Kaufpreissammlung abgeleitet und für bestimmte Gebiete, den sog. Bodenrichtwertzonen, festgelegt, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen (§ 196 BauGB). Die aktuellen Bodenrichtwertzonen mitsamt den zugehörigen Bodenrichtwerten können voraussichtlich ab September 2024 kostenfrei im Internet unter nachfolgender Adresse eingesehen werden:
Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024:
http://bodenrichtwerte.bayern.de
(Zum Anzeigen des Bodenrichtwertes bitte auf das betreffende Grundstück in der Karte klicken)