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Wo reiche ich meinen Bauantrag ein?

Ab dem 01.01.2024 sind beinahe alle Anträge (Ausnahmen: Bei der zuständigen Gemeinde sind weiterhin Genehmigungsfreistellungsverfahren, verfahrensfreie Abgrabungen und isolierte Befreiungen in Papierform einzureichen) im Landratsamt einzureichen. Die Gemeinden werden dann im ersten Schritt durch das Landratsamt über Ihren Antrag informiert und beteiligt. Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag ist wie gehabt unbedingte Genehmigungsvoraussetzung.

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