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Wie lange gilt die Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.

Die Frist kann jeweils um bis zu vier Jahre verlängert werden, wenn der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Geltungsdauer der Unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist (Vorlage über die Untere Bauaufsichtsbehörde).

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