Wer erstellt die dem Bauantrag beizufügenden Planzeichnungen?
Sogenannte Bauvorlageberechtigte. Je nach Größe und Schwierigkeit des Bauvorhabens sind dies u.a. Handwerksmeister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererfachs, staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik, Ingenieure der Fachrichtungen Architektur, Hochbau und Bauingenieurwesen sowie Architekten.
Maßgeblich für die vorzulegenden Unterlagen ist die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV), die Sie hier finden: Bayerische Staatskanzlei - Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen