Inhalt

Jedermann kann in die Denkmalliste Einblick nehmen bzw. auf schriftlichem Weg Informationen über den Inhalt der Liste einholen.

Die Eintragung eines Bau- oder Bodendenkmals in die Liste können die jeweiligen Berechtigten (vor allem also die Eigentümer) und die Heimatpfleger anregen. Die Eintragung eines beweglichen Denkmals können die Berechtigten beantragen, in besonders wichtigen Fällen erfolgt sie von Amts wegen.

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