Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie den Teilabgrabungsantrag nach Einreichung Ihres Abgrabungsantrags mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich bei der unteren Abgrabungsbehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte) ein, in deren Gebiet das Abgrabungsgrundstück liegt.
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Die untere Abgrabungsbehörde prüft den Antrag und entscheidet über ihn.
Digitale Einreichung
- Der Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Abgrabungsbehörde gestellt werden.
- Der Abgrabungsplan wird im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.