Inhalt

Schriftliche Einreichung

  • Reichen Sie den Teilabgrabungsantrag nach Einreichung Ihres Abgrabungsantrags mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich bei der unteren Abgrabungsbehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte) ein, in deren Gebiet das Abgrabungsgrundstück liegt.
  • Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
  • Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
  • Die untere Abgrabungsbehörde prüft den Antrag und entscheidet über ihn.

Digitale Einreichung

  • Der Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Abgrabungsbehörde gestellt werden.
  • Der Abgrabungsplan wird im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
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