Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie den Antrag auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Reichen Sie auch eine Begründung sowie die erforderlichen Unterlagen ein. Erforderlich sind diejenigen Unterlagen, die die untere Bauaufsichtsbehörde benötigt, um den Sachverhalt beurteilen zu können.
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Sind durch die Abweichung Vorschriften betroffen, die dem Nachbarschutz dienen, sollten Sie den Antrag vor Einreichung Ihren Nachbarn vorlegen und deren Zustimmung einholen.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Digitale Einreichung
- Der Antrag auf isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.
- Die Unterlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.
- Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.